Leitfaden für Einkauf und Fachplanung
Wie man prüft, ob eine modulare Schwimmabdeckung patentlizenziert ist
Die selbstnivellierende Ballastkammer-Bauweise modularer Schwimmabdeckungen ist in den Vereinigten Staaten bis etwa 2040 patentiert. Dieser Leitfaden gibt Einkäufern und Verfassern von Leistungsverzeichnissen die Fragen an die Hand, die sie jedem Anbieter stellen sollten — AWTT eingeschlossen — sowie den passenden Vertragstext.
Warum das den Einkäufer betrifft, nicht nur den Hersteller
Die meisten Beschaffungsstellen behandeln gewerbliche Schutzrechte als Problem des Anbieters. Nach US-Patentrecht ist es nicht allein dessen Problem: Die Haftung kann sich auf Parteien erstrecken, die ein verletzendes Produkt benutzen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder einführen, nicht nur auf die herstellende Partei.
Das praktische Risiko für einen Wasserversorger, einen EPC-Auftragnehmer oder einen Industriebetreiber ist selten ein Prozess. Es ist die Versorgungssicherheit: ein zurückgezogenes Produkt, ein gestoppter Import oder ein Anbieter, der mitten in einem mehrphasigen Speicherprogramm mit einem Rechtsstreit beschäftigt ist. Zwei oder drei Fragen in der Bewertungsphase sind eine günstige Versicherung.
Was tatsächlich patentiert ist
Zwei erteilte US-Patente — US 11,267,536 B2 und seine Fortführung US 11,584,482 B2, beide mit dem Titel “Floats with leveling ballast matter chambers” — beanspruchen einen Schwimmkörper mit:
- einer Zentralkammer;
- umfangsseitig verteilten Randteilkammern, die Ballastmaterial enthalten;
- Ballast, der so angeordnet ist, dass der Schwerpunkt beim Neigen des Schwimmkörpers nahe dem geometrischen Zentrum bleibt — was ein selbstnivellierendes, kippsicheres Verhalten erzeugt, einzeln oder gemeinsam zur Abdeckung einer Flüssigkeitsoberfläche eingesetzt.
Wenn ein von Ihnen geprüftes Produkt Ballast in separaten Randkammern nutzt, um den Schwimmkörper aufrecht zu halten, ist die Patentfrage relevant und sollte gestellt werden. Schwimmt es allein auf eingeschlossener Luft ohne Ballastkammern, handelt es sich um eine andere Bauweise, und diese Ansprüche dürften kaum einschlägig sein.
Fünf Fragen an jeden Anbieter
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1. Welche Patente decken den Ballastmechanismus des angebotenen Produkts ab?
Warum das zählt: Ein Anbieter, der einen patentierten Mechanismus nutzt, sollte die Patentnummern ohne Zögern nennen können. „Uns ist keines bekannt“ ist eine materiell andere Antwort als „hier sind die Nummern und unsere Position“.
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2. Sind Sie Inhaber dieser Patente, halten Sie eine Lizenz, oder keines von beidem?
Warum das zählt: Inhaberschaft und Lizenz sind beide vertretbare Positionen. Keines von beidem ist es nicht. Fordern Sie die Antwort schriftlich auf Firmenbriefpapier an.
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3. Nutzt Ihr Produkt Ballast in separaten Randkammern, um den Schwimmkörper selbst zu nivellieren?
Warum das zählt: Das ist das technische Merkmal, auf das die US-Ansprüche gerichtet sind. Ein Ja an dieser Stelle macht die Patentfrage für Ihre Beschaffung relevant.
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4. Stellen Sie uns von IP-Ansprüchen Dritter aus dieser Lieferung frei?
Warum das zählt: Ein Anbieter, der seiner IP-Position sicher ist, akzeptiert eine Freistellung. Zurückhaltung bei der Freistellung ist selbst aussagekräftig.
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5. Wo wird das Produkt gefertigt und wohin wird es importiert?
Warum das zählt: US-Patente sind gegenüber Produkten durchsetzbar, die in den Vereinigten Staaten hergestellt, benutzt, verkauft, zum Verkauf angeboten oder dorthin eingeführt werden. Der Importweg ist relevant.
Ausschreibungstext zum Übernehmen
Einsetzbare Klausel für ein Leistungsverzeichnis oder eine Ausschreibung zu Schwimmabdeckungen. Lassen Sie sie vor Herausgabe von Ihrer eigenen Rechtsabteilung prüfen — sie ist ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung.
Gewerbliche Schutzrechte. Der Anbieter benennt in seinem Angebot sämtliche Patente im Land der Installation, die den Auftriebs- und Ballastmechanismus des angebotenen Produkts abdecken, jeweils zusammen mit seiner Inhaberschafts- oder Lizenzposition.
Der Anbieter sichert zu, dass er über alle Rechte verfügt, die zur Herstellung, Einfuhr, zum Angebot und zum Verkauf des angebotenen Produkts im Land der Installation erforderlich sind.
Der Anbieter stellt den Auftraggeber und dessen Beauftragte von allen Ansprüchen, Schäden oder Unterlassungsverfügungen frei, die aus der Behauptung entstehen, das gelieferte Produkt verletze Schutzrechte Dritter, einschließlich Ersatzbeschaffungs- und Verzugskosten.
Die Position von AWTT selbst prüfen
Derselbe Maßstab gilt für AWTT. Patentnummern, Anspruchszusammenfassung, Erteilungsdaten, Ablauf und die darunter gekennzeichneten Produkte sind veröffentlicht, mit Links zum öffentlichen Register, damit Sie die Ansprüche selbst lesen können, statt sich auf das Wort eines Anbieters zu verlassen.
AWTT-Patente und virtuelle KennzeichnungHäufige Fragen
Fragen zur Patentprüfung von Ingenieuren, Fachplanern und Beschaffungsteams.
Ist der selbstnivellierende Mechanismus von Schwimmabdeckungen patentiert?
Warum ist die Patentposition für den Einkäufer relevant und nicht nur für den Hersteller?
Welcher Ausschreibungstext deckt das ab?
Behauptet AWTT, dass ein bestimmter Wettbewerber verletzt?
Wie überprüfe ich die Position von AWTT selbst?
Quellen und weiterführende Informationen
- US 11,267,536 B2 (Google Patents)
- US 11,584,482 B2 (Google Patents)
- AWTT-Patente und virtuelle Patentkennzeichnung
- Wie wählt man eine Schwimmabdeckung aus
Rein informativ; keine Rechtsberatung. AWTT trifft hier keine Aussage darüber, ob ein bestimmtes Drittprodukt ein Patent verletzt.